Allgemeine Geschäftsbedingungen
Physio und Pilates PP GmbH,
Praxis für Bewegung
1.
Die Stunden finden innerhalb der Räumlichkeiten von Physio und Pilates PP GmbH, Praxis für Bewegung statt.
2.
Das Training wird von erfahrenen und ausgewiesenen Pilatesinstruktorinnen angeleitet.
3.
Das gewählte Abonnement berechtigt zum Bezug der vereinbarten Trainingslektionen innerhalb des Quartals.
4.
Termine werden jeweils im Voraus festgelegt und vor Kursbeginn per E-Mail versendet.
5.
Geplante Termine sind spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Andernfalls wird die ausgelassene Lektion verrechnet.
6.
Stornierungen und Kompensationen von Stunden werden selbstständig durch die KundInnen über den Link im Terminmail ausgeführt.
7.
Verpasste Stunden können nach Möglichkeit innerhalb eines Quartals kompensiert werden. Ferienkurse sind davon ausgeschlossen.
8.
Nicht bezogene oder nicht kompensierte Trainingsstunden können nicht rückerstattet werden.
9.
Preis- und Stundenplanänderungen sind jederzeit möglich und werden den Kundinnen frühzeitig mitgeteilt.
10.
Rechnungen werden per E-Mail zu Beginn des Quartals versendet und müssen innerhalb der Zahlungsfrist (30 Tage) beglichen werden.
11.
KursteilnehmenInnen besuchen die Kurse auf ihr eigenes Risiko.
12.
KursteilnehmerInnen werden gebeten, allfällige Verletzungen, körperliche Einschränkungen oder Schwangerschaft der Trainerin zu melden.
13.
Im Falle eines Trainingsunterbruchs aufgrund von Unfall oder Krankheit (Krankheit mit ärztlichem Attest) wird der KundIn eine Gutschrift der Anzahl der Lektionen innerhalb 3 Wochen gewährt. Die Gutschrift erfolgt im Folgequartal.
14.
Gruppenaustritte müssen 1 Woche vor Quartalsende der Pilatesinstruktorin kommuniziert werden.
15.
Innerhalb der Räumlichkeiten von Physio und Pilates PP GmbH, Praxis für Bewegung besteht keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen oder persönlichen Effekten.
16.
Das Abonnement ist nicht auf Drittpersonen übertragbar.
17.
Mit dem Kauf eines Abonnements wird das Einverständnis zu dieser Vereinbarung ausdrücklich erklärt.
Zürich, den 21. Oktober 2025
Zürich, den 21. Oktober 2025
Physio und Pilates PP GmbH,
Praxis für Bewegung
1.
Die Stunden finden innerhalb der Räumlichkeiten von Physio und Pilates PP GmbH, Praxis für Bewegung statt.
2.
Das Training wird von erfahrenen und ausgewiesenen Pilatesinstruktorinnen angeleitet.
3.
Das gewählte Abonnement berechtigt zum Bezug der vereinbarten Trainingslektionen innerhalb des Quartals.
4.
Termine werden jeweils im Voraus festgelegt und vor Kursbeginn per E-Mail versendet.
5.
Geplante Termine sind spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Andernfalls wird die ausgelassene Lektion verrechnet.
6.
Stornierungen und Kompensationen von Stunden werden selbstständig durch die KundInnen über den Link im Terminmail ausgeführt.
7.
Verpasste Stunden können nach Möglichkeit innerhalb eines Quartals kompensiert werden. Ferienkurse sind davon ausgeschlossen.
8.
Nicht bezogene oder nicht kompensierte Trainingsstunden können nicht rückerstattet werden.
9.
Preis- und Stundenplanänderungen sind jederzeit möglich und werden den Kundinnen frühzeitig mitgeteilt.
10.
Rechnungen werden per E-Mail zu Beginn des Quartals versendet und müssen innerhalb der Zahlungsfrist (30 Tage) beglichen werden.
11.
KursteilnehmenInnen besuchen die Kurse auf ihr eigenes Risiko.
12.
KursteilnehmerInnen werden gebeten, allfällige Verletzungen, körperliche Einschränkungen oder Schwangerschaft der Trainerin zu melden.
13.
Im Falle eines Trainingsunterbruchs aufgrund von Unfall oder Krankheit (Krankheit mit ärztlichem Attest) wird der KundIn eine Gutschrift der Anzahl der Lektionen innerhalb 3 Wochen gewährt. Die Gutschrift erfolgt im Folgequartal.
14.
Gruppenaustritte müssen 1 Woche vor Quartalsende der Pilatesinstruktorin kommuniziert werden.
15.
Innerhalb der Räumlichkeiten von Physio und Pilates PP GmbH, Praxis für Bewegung besteht keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen oder persönlichen Effekten.
16.
Das Abonnement ist nicht auf Drittpersonen übertragbar.
17.
Mit dem Kauf eines Abonnements wird das Einverständnis zu dieser Vereinbarung ausdrücklich erklärt.
Zürich, den 21. Oktober 2025
Zürich, den 21. Oktober 2025